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1301. Februar 11. (Breslau.)

tertio id. Febr.

Vor Mag. Andreas, dr. decr., päpstl. Kaplan und Dechanten von Breslau, setzen die ständigen Vikare der Breslauer Kirche umfängliche Statuten fest, welche uns aber nur in einer Form erhalten sind, die spätere Zusätze vielfach hineingearbeitet enthält.

Heyne, Bisthum Breslau I, 672 Anm. 1. Auf S. 682 Anm. wird dann wiederum d. J. 1301 angeführt, jetzt ohne Datum und dabei festgesetzt, dass die Wahl des neuen Propstes und die Rechnungslegung des alten immer in der Generalkonvokation vor Michaelis (Sept. 29) erfolgen solle.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.